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advocatus
Anmeldedatum: 04.11.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Landkreis Stormarn, SH
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Verfasst am:
10.11.2006 23:50 Titel:
Wenn ein Schaden beim Abschleppen entsteht |
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Am 21. August 2006 wurde mein Opel Astra aus einer Parklücke in der Langenfelderstraße auf Grund eines Abschleppauftrages beiseitegeräumt.Beim Abholen des KFZ wurde von einem Bediensteten der KFZ-Verwahrstelle ein Protokoll mit Fotos angefertigt, der vier Beschädigungen belegte (Kratzer und Einbeulungen, je 2 vorn bzw. hinten). Die Mitarbeiter der Werkstatt bezogen diese Beschädigungen eindeutig auf unsachgemäße Handhabung beim Verbringen des KFZ im Pick-up Verfahren
Der Schaden wurde der Polizeidienststelle LPV 6221 unverzüglich mitgeteilt und darum gebeten, das
Fahrzeug vorführen zu dürfen. Das wurde abgelehnt und eine detaillierte Überprüfung zugesagt (Fotos des KFZ vor dem Abschleppen durch den Polizeibeamten und den Abschlepper, und Abgleichen dieser Fotos mit denen der Verwahrstelle). Das würde aber einige Zeit in Anspruch nehmen.
Zwischenzeitlich kontaktierte mich die XXXXXX, Versicherung des Abschleppers. Der Schadensbericht inkl. Fotos wurde eingereicht. Am 20.10.2006 lehnte die XXXXXX die Schadensansprüche ab, da der Abschlepper gegenüber der Versicherung angab, dass das Fahrzeug im „Rolle-Verfahren “ mit einer Seilwinde hochgezogen wurde, und die angezeigten Schäden also nicht auf diesen Abschleppvorgang zurückzuführen seien. Beweisen Sie das Gegenteil.
Nun ist es so, dass die Breite der Langenfelder Straße nicht zulässt, ein zur Häuserwand abgestelltes Fahrzeug im Rolleverfahren hochzuziehen.
Am 01. November 2006 erhielt ich einen Zweizeiler der Polizei mit folgendem Text:
Auf Grund der Mitteilung der Versicherung vom 20.10.2006 wird eine Schadensregulierung abgelehnt. Für die Fortführung des Verfahrens bleibt Ihnen der Klageweg gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg offen.
Ein Teil meiner Antwort an die Polizei:
Ihre Ablehnung einer Schadensregulierung durch die Freie und Hansestadt Hamburg beruht also allein auf einer -u.E. irrigen - Aussage des Schadensverursachers. Es war schon merkwürdig, mit welcher Arroganz sich die XXXXXX aus der Affäre zu suchen bemühte. Mit dem schnöden Verweis auf den Klageweg begeben Sie sich in Richtung Abservieren. Sind die Hamburger Gerichte ohnehin nicht schon maßlos überlastet?
Ich muß aus dem Text Ihres Briefes vom 01. November schließen, dass eine Überprüfung des Schadensvorgangs Ihrerseits entweder gar nicht vorgenommen oder in einer nicht sachgemäßen Art und Weise durchgeführt wurde. Das schon provokante Hinauszögern Ihrer Stellungnahme um nahezu 11 Wochen gibt zu allerhand Vermutungen Anlass.
Ich erwarte von Ihnen einen detaillierten Bericht des auftraggebenden Beamten, die Kopie eines zeitnahen Originaldokumentes, aus dem hervorgeht, zu welcher Zeit die Fa. xxx yyyyy unser Fahrzeug abgeschleppt hat und die Nennung des KFZ-Kennzeichens des xxx yyyyy’schen Abschleppfahrzeugs.
Ich empfinde diese Art der Behandlung als übel. Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Stadt Hamburg sind wenig erfolgversprechend und zudem teuer. Was ist zu tun?
Mich würde interessieren, ob jemand in Hamburg ähnliche Erfahrungen bei Beschädigungen durch den Abschleppdienst machen musste? |
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heinrich
Anmeldedatum: 01.08.2006
Beiträge: 251
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Verfasst am:
11.11.2006 12:04 Titel:
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du hast sicher keine zeugen...?!?
du kannst immerhin dieses versuchen:nimm kontakt mit deiner
versicherung auf,zeige den schaden mit dem gutachten an.-und bitte
deine versicherung um regulierung.
mit unter ist es besser,wenn versicherunger miteinander verhandeln.
ansonsten bleibt dir nur noch der klagweg-rechtschutzversicherung.-
ohne rechtschutz wird es vermutlich langwierig und nicht billig.
versuch´s mal in der reihenfolge!VIEL ERFOLG!
ohne anwalt ,also privat etwas zu unternehmen-hat von vornherein
keinen erfolg-nach dem motto:lass ihn mal sabbeln........ _________________ DER STAAT SIND WIR! BÜRGER,WEHRT EUCH! |
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Ordnungsliebender
Anmeldedatum: 13.01.2006
Beiträge: 317
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Verfasst am:
11.11.2006 15:44 Titel:
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Hallihallo
Ruf doch einfach beim zuständigen Polizeikommissariat (PK22, 428652210)an und frage nach, welche firma abgeschleppt hat. Es wird sicher die Fa. Aktiv transport gmbh gewesen sein.
Dort wird notiert, welcher abschlepper mit welchem fahrzeug deines abgeschleppt hat.
im regelfall, ich kenne es nicht anders, werden verursachte schäden auch problemlos beglichen.
gruß
mw _________________ Transparenz ist die Basis der Motivation |
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baumfrau
Anmeldedatum: 19.02.2006
Beiträge: 18
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Verfasst am:
19.11.2006 23:54 Titel:
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hallo orli,
im 22er schleppt von appen, nicht aktiv transport.
hallo advocatus,
es bleibt nur hartnäckigkeit, wenn es um die regulierung von schäden geht, die wirklich durch's abschleppen verursacht worden sind. natürlich neigen alle damit befaßten dazu, solche angelegenheiten auf die lange bank zu schieben. aber wem sag ich das. viel glück.  _________________ Dummheit beruht auf allzu naher Betrachtung. |
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heinrich
Anmeldedatum: 01.08.2006
Beiträge: 251
Wohnort: HAMBURG
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Verfasst am:
20.11.2006 18:42 Titel:
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wenn das sprichwort stimmt,das eine krähe der anderen kein auge
aushackt.....bleibt womöglich doch nur der klage weg...alternativ ein
brief an unsere bildzeitung...
mitunter haben artikel in der zeitung viel bewegt....das nur mal
so.....  _________________ DER STAAT SIND WIR! BÜRGER,WEHRT EUCH! |
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advocatus
Anmeldedatum: 04.11.2006
Beiträge: 6
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Verfasst am:
21.11.2006 17:48 Titel:
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Hallo
Heinrich, Ordnungsliebender, Baumfrau!
Vielen Dank für Eure Beiträge. Ich habe den Innensenator gebeten, die Vorgehensweise der Behörde zu überprüfen.Der befragte Abschleppdienst von Appen verweigert jede Auskunft über den Abschleppvorgang und verweist auf die Polizeibehörde als Auftraggeber. Die Verwahrstelle verweist ebenfalls auf die zuständige Polizeidienststelle.Die Bauarbeiter, von dessen Baustelle das Fahrzeug entfernt wurde, können sich nach so langer Zeit nicht mehr an den Abschleppvorgang erinnern.
Mir bleibt dann wohl nur der Klageweg offen; eine absolute Sauerei, wenn durch die Geheimnistuerei und Verzögerungstaktik die ohnenhin schon überlasteten Gerichte bemüht werden müssen.
Meine Erfahrungen mit den Behörden und der Versicherung (KRAVAG) dürften mittlerweile auch die Presse interessieren: Ein famoses Beispiel, wie ein Bürger wie ein Ping-Pong Ball hin und her getrieben wird, ohne dass er eine Möglichkeit zur Gegenwhr hat (so glaubt man es dort vielleicht?). |
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heinrich
Anmeldedatum: 01.08.2006
Beiträge: 251
Wohnort: HAMBURG
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Verfasst am:
21.11.2006 20:41 Titel:
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von rechts wegen ist die geschichte einfach:haftbar wird immer der
verursacher sein.
in diesem falle der abschlepper.will heißen:DIE DAS
ABSCHLEPPFAHRZEUG BEDIENENDE PERSON
wenn feststeht,WER abgeschleppt hat,ist diese person persönlich haftbar-
womöglich über die versicherung seiner firma-wenn diese so eine
hapftplichtvericherung hat-welche arbeitsfehler der arbeitnehmer abdeckt.
der auftraggeber ist davon unbenommen und nicht betroffen.
so wie ich diesen fall betrachte---kommt man um den klageweg nicht
herum... _________________ DER STAAT SIND WIR! BÜRGER,WEHRT EUCH! |
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Ordnungsliebender
Anmeldedatum: 13.01.2006
Beiträge: 317
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
24.11.2006 16:29 Titel:
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Moin moin
es ist doch ganz einfach: ich weiß, dass die Abschleppfirmen gegen Schäden versichert sind. Diese Versicherung muss zahlen.....
Gruß
MW _________________ Transparenz ist die Basis der Motivation |
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advocatus
Anmeldedatum: 04.11.2006
Beiträge: 6
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Verfasst am:
29.11.2006 07:37 Titel:
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Hallo Orli,
Im Prinzip schon, aber die Versicherung lehnt Schadensregulierung ab, da der Abschleppdienst schlechterdings jede eigene Schuld ablehnt, und eine gegenteilige Beweisführung schier unmöglich ist, da alle Beteiligten: Polizei, Verwahrstelle, Versicherung und Abschleppdienst bisher auf "stur" schalten.
Gruß,
advocatus |
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heinrich
Anmeldedatum: 01.08.2006
Beiträge: 251
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Verfasst am:
29.11.2006 11:12 Titel:
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ja,eine krähe hackt der anderen kein auge aus....
wenn die beweislage schlüssig ist...ist das eine klage wert!  _________________ DER STAAT SIND WIR! BÜRGER,WEHRT EUCH! |
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Ordnungsliebender
Anmeldedatum: 13.01.2006
Beiträge: 317
Wohnort: Hamburg
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Verfasst am:
13.12.2006 18:50 Titel:
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Die Polizei hat mit der Schadensregulierung nur mittelbar zu tun. Denn die Polizei schleppt nicht ab und verursacht demnach auch keinen schaden.
Von der Polizei werden lediglich die Daten des Abschleppers zur Schadensregulierung bereitgestellt.
Gruß
MW _________________ Transparenz ist die Basis der Motivation |
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advocatus
Anmeldedatum: 04.11.2006
Beiträge: 6
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Verfasst am:
16.12.2006 21:36 Titel:
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Hallo MW,
die Polizeibehörde hat am 21.08.2006 den Auftrag zu der Sicherstellung meines Fahrzeuges an den Abschleppdienst erteilt. Dieser bestreitet gegenüber seiner Versicherung ein Verschulden seinerseits. Die Polizei stellt es mir anheim, die Freie und Hansestadt zu verklagen. Warum muß man gleich die ohnehin überlasteten Gerichte bemühen? Mein Schreiben vom 5. November an die zuständige Polizeidienststelle bleibt ohne Antwort.
Der Abschleppdienst verweigert mir jede Auskunft über den Abschleppvorgang (Kennzeichen des Abschleppfahrzeugs etc.) und verweist auf die Polizei. Der ARGE-Verwahrplatz schreibt mir, dass Informationen über die in der Verwahrstelle abgewickelten Abschleppvorgänge nicht weitergegeben werden dürfen.
Ich schrieb am 7. November an die Innenbehörde mit der Bitte um Überprüfung der Angelegenheit. Eine Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Mein lieber MV, die Polizei hat die Zügel in der Hand und "stellt nicht nur lediglich die Daten des Abschleppers zur Schadensregulierung zur Verfügung".
Gruß,
advocatus. |
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heinrich
Anmeldedatum: 01.08.2006
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Verfasst am:
16.12.2006 21:48 Titel:
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frag orli,wie das weitergehen kann-ich kann nur bildzeitung oder anwalt empfehlen...  _________________ DER STAAT SIND WIR! BÜRGER,WEHRT EUCH! |
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Ordnungsliebender
Anmeldedatum: 13.01.2006
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Verfasst am:
17.12.2006 19:32 Titel:
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Moin advocadus
Die Polizei ist nicht für die eigentliche Schadensregulierung verantwortlich, da die Polizei diesen nicht verursacht hat.
Die Polizei stellt die Richtlinien für das Abschleppen allgemein aus.
Aber den Schaden zahlt die Versicherung des Abschleppers.
Gruß
MW _________________ Transparenz ist die Basis der Motivation |
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heinrich
Anmeldedatum: 01.08.2006
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Verfasst am:
18.12.2006 20:43 Titel:
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das heißt ja denn wohl auch,das die abschleppdienste auskunft über ihre
vorgänge geben MÜSSEN!
oder liege ich da falsch?!?  _________________ DER STAAT SIND WIR! BÜRGER,WEHRT EUCH! |
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